Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Deutsche Reiseziele, Reisestraße 42, 10115 Berlin (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Reisender") über die Teilnahme an Touren und Reisepaketen (nachfolgend "Reise").
1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Reisenden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung der Reisen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Reisenden dar, die Reise zu buchen.
2.2 Mit der Buchung einer Reise über das Online-Buchungsformular, per E-Mail, per Telefon oder persönlich, gibt der Reisende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.
2.3 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Anbieter zustande. Die Buchungsbestätigung wird dem Reisenden in Textform (z.B. per E-Mail) übermittelt.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.3 Der Anbieter wird den Reisenden über solche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
4. Zahlung und Fälligkeit
4.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
4.2 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8 genannten Gründen abgesagt werden kann.
4.3 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
4.4 Kommt der Reisende seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so behält sich der Anbieter das Recht vor, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten zu belasten.
5. Preisänderungen
5.1 Der Anbieter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.2 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Anbieter nicht vorhersehbar waren.
5.3 Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Anbieter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
6. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornokosten
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Anbieter unter der angegebenen Adresse zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Anbieter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Anbieter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
6.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Anbieter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Anbieter hat die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- 29 bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises
6.4 Dem Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
7. Umbuchungen
7.1 Nach Vertragsabschluss besteht kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung).
7.2 Wird auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Anbieter ein Umbuchungsentgelt von € 30 pro Reisenden erheben.
7.3 Umbuchungswünsche des Reisenden, die später als 45 Tage vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1 Der Anbieter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er
- in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und
- in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
8.2 Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisenden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
8.3 Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Anbieter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
8.4 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
9.1 Der Anbieter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
9.2 Kündigt der Anbieter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
10.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden, sind Mängelanzeigen an den Anbieter an dessen Hauptsitz zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.2 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Anbieters sind und getrennt ausgewählt wurden.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1 Der Anbieter wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.
12.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13. Datenschutz
Die für die Abwicklung des Reisevertrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Reisenden werden vom Anbieter elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters zu finden.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Anbieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2 Der Reisende kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen.
14.3 Für Klagen des Anbieters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.
15. Sonstiges
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15.2 Diese AGB und sämtliche Angaben in unseren Reiseunterlagen entsprechen dem Stand vom August 2023.